Der Regierungsrat hat heute an einer Medienkonferenz schwarz bzw. rote Zahlen gemalt. Wegen der Coronakrise drohe 2020 ein Aufwandüberschuss von bis zu 300 Millionen Franken. Die Berner Regierung will deshalb die von den Stimmberechtigten im Jahr 2008 mit über 76 Prozent gutgeheissene Schuldenbremse für die Corona-Massnahmen aussetzen. Dabei ist noch bei weitem nicht klar, wie gross die Steuerausfälle wirklich sein werden und wieviel die Corona-Massnahmen tatsächlich kosten werden. Namentlich hinsichtlich der Spitäler erwartet man noch Beiträge vom Bund und betreffend Unternehmenssteuern kann man rein aufgrund der Anmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung nicht auf allfällige Steuerausfälle schliessen. Viele Betriebe hatten sich zu Beginn der Pandemie vorsichtshalber dafür angemeldet, diese dann aber nicht beansprucht.
Die FDP wehrt sich dezidiert gegen die Aussetzung der Schuldenbremse, Corona hin oder her! Sollte Ende Jahr in der Rechnung 2020 tatsächlich ein Fehlbetrag entstehen, so kann der Grosse Rat bei der Genehmigung der Rechnung in der Sommersession 2021 mit einer 3/5-Mehrheit beschliessen, den Fehlbetrag, auf vier Jahre zu verteilen. So ist es in den Bestimmungen der Schuldenbremse vorgesehen. Da das Budget 2021 zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet sein wird, heisst dies konkret, dass das allfällige Defizit von 2020 verfassungskonform auf die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 verteilt werden kann. Dies hat der Grosse Rat schon einmal gemacht, nämlich im November 2013 betreffend die Rechnung 2012, wo ein Defizit von über 200 Mio. Franken entstanden war.
Als Argument für die Aufhebung der Schuldenbremse wird immer wieder angeführt, dass der Kanton in der Krise die Investitionen erhöhen müsse. Die Investitionen des Kantons Bern sind in der Tat rückläufig und dies ist besorgniserregend. Der Grund für diese Entwicklung liegt jedoch nicht darin, dass Mittel gekürzt worden wären oder dass die Schuldenbremse der Investitionsrechnung hier eine Grenze gesetzt hätte, sondern darin, dass die Regierung es nicht fertigbrachte, die Investitionen durch eine gute Projektplanung auf höherem Niveau zu verstetigen.
Es besteht also kein Grund die Schuldenbremse wegen Corona auszusetzen. Eine langfristige Neuverschuldung muss auch im Interesse der kommenden Generationen unbedingt verhindert werden. Von den Unternehmen verlangt man grundsätzlich, dass sie Corona-Kredite in fünf Jahren zurückzahlen. Eine vergleichbare Folge ist auch für den Kanton Bern zumutbar.